Fachverlag Rau
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Ausbilderschulung / Ausbildung zum Ausbilder
Ausbilder/innen von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen und Teleskopmaschinen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fachlich geeignet nach den DGUV-Grundsätzen
- Mindestalter 24 Jahre
- Erfolgreiche Ausbildung zum Bediener
- Ausreichende theoretische und praktische Erfahrung (mind. 2 Jahre)
Ausbildungsinhalte (Theorie und Praxis nach DGUV Grundsätzen)
- Ablaufplan und Schulungsunterlagen erarbeiten
- Vorbereitung der Unterweisungsabschnitte Theorie und Praxis (Zeitplan)
- Unfallverhütungsvorschriften, Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung
- Pflichten und Verantwortung
- Aufbau der Maschinen, Besonderheiten und Unterschiede
- Vorbereitung für die theoretische und praktische Prüfung
- Auswertung der Prüfung und Vorgehensweise bei der Erstellung der Fahrerlaubnis
- Vorbereiten und Erstellen von regelmäßigen Unterweisungen
- Ausbildungen eigenständig umsetzen und Lernerfolge dokumentieren und prüfen
Ausbildung zum Ausbilder von Bedienern von Flurförderfahrzeugen
Ausbilderschulung Stapler gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001.
Nächste Termine: Auf Anfrage
Ausbildung zum Ausbilder von Bedienern von Hubarbeitsbühnen
Ausbilderschulung Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008.
Nächste Termine: Auf Anfrage
Ausbildung zum Ausbilder von Bedienern von Teleskopmaschinen
Ausbilderschulung Teleskope gemäß DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001 und 308-009.
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Neu: Ausbildung zum Ausbilder von Bedienern von Kranen
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Neu: Ausbildung zum Ausbilder von Bedienern von Erdbaumaschinen
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